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Allgemeine Geschäftsbedingungen Jumping Point Quickborn GmbH

Inhalt: 1: Allgemein - 2: Nutzungsbedingungen für die Indoorhalle und alle angeschlossenen Geschäftsräume - 3: Bedingungen zum Verkauf - 4: Schlussbestimmungen - Anlage: „A1“ - Sprungregeln

1. Allgemein

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen das gesamte Online-Angebot bzw. alle Angebote direkt in den Geschäftsräumen vom der Jumping Point Quickborn GmbH, Harksheider Weg 226, 25451 Quickborn.
  2. Bedingungen des Kunden die abweichen müssen durch die Jumping Point Quickborn GmbH erst ausdrücklich anerkannt werden.

2. Nutzungsbedingungen für die Indoorhalle und alle angeschlossenen Geschäftsräume

Hallennutzung

  1. Der Hallennutzungsvertrag kommt mit dem einlösen einer Eintrittskarte zustande.
  2. An Anweisungen unserer Mitarbeitet sowie die Hallenordnung haben sich alle, die die Geschäftsräume der Jumping Point Quickborn GmbH betreten zu halten. Die Haftung für Schäden und Verletzungen des Nutzers durch unsachgemäßes Verhalten, körperlichen oder geistigen Einschränkungen, unkonzentriertem Verhalten oder Gebrauch der Ausrüstung und Anlage sowie alle damit im Zusammenhangstehende Einrichtungsgegenständen und ähnlichem ist generell ausgeschlossen.
  3. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit der Folge eines Schadens beim Nutzer, durch die Jumping Point Quickborn GmbH gilt der Ausschluss nicht. Der Nutzer haftet bei Beschädigungen (bei eigenem Verschulden) durch Verletzung der Hallenordnung oder der Sprungregeln bzw. widrigem und unsachgemäßem Verhalten.
  4. Der Besucher erklärt sich mit Betreten der Geschäftsräume ausnahmslos, mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Videomaterialien oder Fotos durch die Jumping Point Quickborn GmbH einverstanden.

Haftung der Jumping Point Quickborn GmbH

  1. Diese Haftungsregelung umschreibt dir deliktische und vertragliche Haftung der Jumping Point Quickborn GmbH. Diese haftet für Schäden die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Schäden die im Zusammenhang mit der Verletzung des Lebens, des Körpers und / oder der Gesundheit stehen, haftet die Jumping Point Quickborn GmbH auch bei einer einfachen Fahrlässigkeit, sofern die Ursachen auf die GmbH zurück zu führen sind. Für weitere Schäden die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen haftet die Jumping Point Quickborn GmbH grundsätzlich nicht.
  2. Der Ausschluss gilt nicht, wenn die Jumping Point Quickborn GmbH wegen einfacher Fahrlässigkeit wesentliche Pflichten des Vertrags verletzt.
  3. Eine Verjährung von Ansprüchen gegen die Jumping Point Quickborn GmbH tritt nach einem Jahr ab Kenntnis des Kunden von dem Anspruch in Kraft. Dies gilt nicht entsprechend dem Produkthaftungsgesetz bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
  4. Fundsachen die einen Wert von 35.000,00 € nicht übersteigen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten, der versteigert oder vernichtet.

Nutzung der Trampoline und der Trampolinhalle

  1. Der Erwerb von Eintrittskarten jeglicher Art erlaubt dem Kunden das Betreten der Geschäftsräume bzw. der die für den Kunden vorgesehenen Bereiche und dessen Einrichtungen, für die auf der Eintrittskarte deklarierten Zeit. Bei Überziehung der gebuchten Sprungzeit ist eine Verlängerung unverzüglich aus wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Gründen unverzüglich mit dem Kassenpersonal abzuklären.
  2. Das tragen der hauseigenen Sprung-Socken, in den Räumlichkeiten der Jumping Point Quickborn GmbH, ist aus versicherungstechnischen und sicherheitstechnischen Gründen Pflicht.
  3. Die Nutzung des Gesamten Bereichs der Jumping Point Quickborn GmbH im Harksheider Weg 226, 25451 Quickborn inklusive aller Einrichtungen sowie Attraktionen erfolgt generell auf EIGENE GEFAHR. Dritte Personen sind durch Nutzer nicht zu gefährden. Die jeweiligen Sprunghöhen sind der Hallenbedingung anzupassen.
  4. Alle Gegenstände die nicht von der Jumping Point Quickborn GmbH gestellt wurden, bedürfen einer Genehmigung durch die Jumping Point Quickborn GmbH. Hierzu sind die gesonderten Sprungregeln unter Anlage „A1“ ebenfalls zu beachten.
  5. Sollte aus unvertretbaren Gründen eine Schließung der Geschäftsräume nötig sein, behält sich die Jumping Point Quickborn GmbH vor, Teile der Anlage oder ggf. die gesamte Anlage ohne einen Anspruch auf Rückerstattung zu schließen.

Trainingseinheiten und Kurs

  1. Eine Anmeldung zu einem Kurs berechtigt die Kunden zur Teilnahme. Eine Anmeldung ab 4 Personen jeglicher Art ist verbindlich. Bei nicht in Anspruchsnahme der Einheiten ist eine Erstattung ausgeschlossen. Umbuchungen müssen durch die Jumping Point Quickborn GmbH schriftlich bestätigt werden.
  2. Eine Stornierung ab 7 Tage vor dem reserviertem Termin wird in voller Höhe berechnet.
  3. Eine zeitliche Verspätung durch den Kunden zum Kursbeginn hat zur Folge das der Anspruch auf die Teilnahme erlischt.

Stornierungsstaffelungen für Gruppen, Tagesbesucher und Kindergeburtstage

  • Ab 2 Tage vor dem Besuch - 100 % des Gesamtbetrags

Behördliche Genehmigungen

  • Sind für vom Kunden organisierte Veranstaltungen behördliche Genehmigungen erforderlich, ist der Kunde verpflichtet diese entsprechend einzuholen.

3. Bedingungen zum Verkauf

  1. Der Buchung von Sprungzeiten, Kindergeburtstagspakete, Gruppenbuchungen, Gutscheinen und weiteren Produkten können Sie auf unserer Webseite unter www.jumping-point.com unter wahrheitsgemäßer Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse) vornehmen.
  2. Vertragspartner ist der Jumping Point Quickborn GmbH, Harksheider Weg 226, 25451 Quickborn, Geschäftsführer N Siampa Dhoma, Amtsgericht Pinneberg: HRB: 13401 PI
  3. Der Vertragsabschluss erfolgt auf deutsch.
  4. Die AGB die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags gelten, werden nicht gespeichert.

Vertragsabschlüsse mit Firmen

  1. Die Publizierung der Group-Jump-Angebote (Gruppenangebote) im Onlinebereich stellt kein rechtlich bindendes Angebot sondern eine Buchungsanfrage dar. Nach erfolgreicher Anfrage erhalten Sie zeitnah ein Angebot von der Jumping Point Quickborn GmbH.

Vertragsabschluss weiterer Tickets

  1. Die Publizierung der weiteren Tickets (z.B. Kindergeburtstage, Gutscheine und Sprungzeiten (Gruppenangebote) im Onlinebereich stellt kein rechtlich bindendes Angebot sondern eine Buchungsanfrage dar.
  2. Nach Auswahl des/der gewünschten Tickets können Sie nach Eingabe Ihrer wahrheitsgemäßen Angaben, dem Auswählen Ihrer Zahlungsmethode, dem Anklicken des Kästchens „Ich bin mit den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen sowie den AGB einverstanden.“ und dem Klicken auf den Butto „Jetzt Buchen“ den Bestellvorgang abschließen.
  3. Durch das anklicken des Buttons „Jetzt buchen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der ausgewählten Leistungen ab. Ein Kaufvertrag kommt in dem Moment, in dem die Jumping Point Quickborn GmbH eine Buchungsbestätigung an Sie sendet, zustande. Der Nachweis des Versands reicht hierfür aus. Die Junk-Mail oder Spam Ordner sind bei nicht Erhalt der Bestätigung gesondert zu überprüfen. Sollten Sie keine Buchungsbestätigung erhalten, kontaktieren Sie bitte umgehend die Jumping Point Quickborn GmbH schriftlich.

Zahlungmodalitäten

Die Zahlung erfolgt nach Auswahl des Kunden per Pay Pal oder per Barzahlung vor Ort. Der Zahlungsbetrag ist spätestens vor dem direktem Check-In in den Geschäftsräumen der Jumping Point Quickborn GmbH fällig. Preise. Alle genannten Preise der Jumping Point Quickborn GmbH verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Widerrufsrecht

  1. Kaufverträge über Gutscheine können binnen 14 Tagen (ab dem Vertragsabschluss) ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
  2. Der Widerruf muss eindeutig per Brief, E-Mail oder Telefax an die Jumping Point Quickborn GmbH, Harksheider Weg 226, 25451 Quickborn, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen.
  3. Die Rückzahlung nach Widerruf erfolgt binnen 14 Tagen.

4. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so verfällt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen / Bedingungen bzw. weiterer Vertragsbedingungen nicht.
  2. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Jumping Point Quickborn GmbH findet unter Auschluss des UN-Kaufrechts das Recht der Bundesrepublik Anwendung.
  3. Gerichtsstand ist Pinneberg / Schleswig Holstein

Anlage: „A1“ - Sprungregeln